Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbieten
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 548
Betreff:
Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbieten
Zu 1.:
Der Anregung wird entsprochen.
Die bestehende Beschilderung mit VZ 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschienen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und VZZ 1020-30 (Anlieger frei) StVO wird vom Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt entfernt und im Kreuzungsbereich der LSA montiert.
Zu 2.:
Der Anregung wird entsprochen.
Das VZ 421-10 (Wegweiser für Lastkraftwagen, linksweisend) StVO im Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und die VZ 421-20 (Wegweiser für Lastkraftwagen, rechtsweisend) und 430-20 (Wegweiser zur Autobahn, rechtsweisend) StVO in der Morgenzeile/Goldsteinstraße werden entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2008OFOF 1024/6Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbietenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2009OMOM 2934Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbietenDirektanregung
- 16. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 548Lkw-Anlieferverkehr durch Goldstein in die Bürostadt Niederrad verbietenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab