Sossenheim: Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen für landwirtschaftlichen Verkehr
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat sieht die Installation eines abschließbaren Pollers als unzureichende Lösung für die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen an. Stattdessen wird die Versetzung eines Verkehrsschildes geprüft, um den landwirtschaftlichen Verkehr zu ermöglichen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Aus Sicht des Magistrats stellt ein abschließbarer Poller hier keine wirkliche Lösung dar. Ein Poller mit Feuerwehrschloss ist ausgeschlossen, da die Schlüssel nicht an die Landwirte weitergegeben werden dürfen, ein einfacher Poller mit Dreikantschließung kann dagegen auch von unberechtigten Personen leicht geöffnet werden. Der Magistrat prüft derzeit, ob das bislang etwas abseitsstehende Verkehrsschild "Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "für Fahrräder und Anlieger frei" unmittelbar an den rechten Rand am Ausbauende der Alpenroder Straße versetzt werden kann und führt diese Maßnahme nach Möglichkeit zeitnah durch. Zu
- Von einem Ortstermin sieht der Magistrat daher vorerst ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022OFOF 601/6Sossenheim: Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen für landwirtschaftlichen VerkehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022OMOM 2991Sossenheim: Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen für landwirtschaftlichen VerkehrDirektanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 543Sossenheim: Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen für landwirtschaftlichen VerkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab