Fortschreibung Nahverkehrsplan; hier: Schwerbehindertenbelange - Barrierefreie Planung
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2005, ST 541
Betreff:
Fortschreibung Nahverkehrsplan; hier: Schwerbehindertenbelange - Barrierefreie Planung
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main war in die Untersuchungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) einbezogen und hat bei der Erarbeitung des Kapitels "Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen“ intensiv mitgearbeitet.
Der NVP weist eine Reihe von Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen aus. Diese sind in Kapitel 10.2 des NVP-Berichtes beschrieben. Zu den einzelnen Maßnahmen werden die vorgesehenen Umsetzungszeiträume benannt. Darüber hinaus gilt, dass bei neu- und umgebauten ÖPNV-Haltestellen eine barrierefreie Gestaltung grundsätzlich vorgesehen wird.
Bei der Erstellung des NVP’s wurden die Belange mobilitätseingeschränkter Personen berücksichtigt. So sind beispielsweise die Richtwerte für fußläufige Einzugsbereiche deutlich verkleinert worden und an die in den bisherigen Untersuchungen empfohlenen Werte für mobilitätseingeschränkte Personen angepasst worden. Gleiches gilt u. a. für die Haltestellen- und Fahrzeugausstattung. Insofern zielen alle im Nahverkehrsplan ausgewiesenen Maßnahmen auf eine erleichterte Benutzbarkeit des ÖPNV’s durch mobilitätseingeschränkte Personen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2005OFOF 693/10Fortschreibung Nahverkehrsplan hier: Schwerbehindertenbelange - Barrierefreie PlanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. März 2005OMOM 3393Fortschreibung Nahverkehrsplan hier: Schwerbehindertenbelange - Barrierefreie PlanungDirektanregung
- 3. Mai 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 541Fortschreibung Nahverkehrsplan; hier: Schwerbehindertenbelange - Barrierefreie PlanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab