Parken in der Seeheimer Straße (II)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 534
Betreff:
Parken in der Seeheimer Straße (II)
Würde der Anregung entsprochen, könnte dies für den motorisierten Verkehrsteilnehmer den Rückschluss zulassen, dass das Parken außerhalb der Sperrfläche möglich sei, obschon die zu geringe Fahrbahnbreite der Seeheimer Straße dies auf der rechten Fahrbahnseite nicht zulässt. Rechtssicherheit könnte jedoch durch die Ausweisung einer Haltverbotszone durch das Verkehrszeichen 283-10/-30 StVO geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2009OFOF 898/5Parken in der Seeheimer Straße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2009OMOM 3619Parken in der Seeheimer Straße (II)Direktanregung
- 14. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 534Parken in der Seeheimer Straße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab