Parken in der Seeheimer Straße (II)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bislang wurde in der Seeheimer Straße immer derart geparkt, dass das Fahrzeug mit einer Radseite auf dem Bürgersteig stand. Dieses Vorgehen wurde bislang seitens der Stadt ohne Einspruch geduldet, da dadurch weder Fußgänger noch Autofahrer oder Radfahrer behindert worden sind. Dies hat sich jetzt geändert, da die Stadt Frankfurt am Main Strafmandate verteilen ließ. Der Ortsbeirat hält die bisher praktizierte Regelung jedoch für geeignet, da kein Benutzer des Gehweges dadurch behindert wird und im Gegenzug Müll- und Rettungsfahrzeuge besser durch die Straße fahren können. Auch wird den entgegenkommenden Fahrradfahrern (Fahrrad fahren gegen die Einbahnstraße) die Benutzung der Straße erleichtert, da der Straßenquerschnitt größer ist.
Inhalt
Antrag vom 09.09.2009, OF 898/5
Betreff:
Parken in der Seeheimer Straße (II)
Vorgang:
ST 848/09; V 957/09
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß ST 0847 vom 08.06.2009 das Parken in der Seeheimer Straße wie folgt zu verfügen:
- Das Parken in der Seeheimer Straße wird sowohl auf der linken als auch auf der rechten Straßenseite auf einem Teil des Gehweges erlaubt (Zeichen 315 – Parken auf dem Gehweg, § 42 (4)).
- Die Parkflächen auf der rechten und der linken Seite der Seeheimer Straße sind durch geeignete Parkflächenmarkierungen kenntlich zu machen (§ 41 (3) 7)
- Im Einmündungsbereich der Seeheimer Straße in die Georg-Treser-Straße ist im rechten Teil der Einmündung eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 – Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (3)8). Begründung: Bislang wurde in der Seeheimer Straße immer derart geparkt, dass das Fahrzeug mit einer Radseite auf dem Bürgersteig stand. Dieses Vorgehen wurde bislang seitens der Stadt ohne Einspruch geduldet, da dadurch weder Fußgänger noch Autofahrer oder Radfahrer behindert worden sind. Dies hat sich jetzt geändert, da die Stadt Frankfurt am Main Strafmandate verteilen ließ. Der Ortsbeirat hält die bisher praktizierte Regelung jedoch für geeignet, da kein Benutzer des Gehweges dadurch behindert wird und im Gegenzug Müll- und Rettungsfahrzeuge besser durch die Straße fahren können. Auch wird den entgegenkommenden Fahrradfahrern (Fahrrad fahren gegen die Einbahnstraße) die Benutzung der Straße erleichtert, da der Straßenquerschnitt größer ist. Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2009Sie sind hierOFOF 898/5Parken in der Seeheimer Straße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2009OMOM 3619Parken in der Seeheimer Straße (II)Direktanregung
- 14. April 2010Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 534Parken in der Seeheimer Straße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: 3 SPD, GRÜNE, FAG gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2. und 3. : Annahme bei Enthaltung LINKE.