Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Vorschlag zur Verbesserung der Ampelschaltung an der Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße. Der Magistrat sieht die Notwendigkeit, allen Verkehrsteilnehmer:innen einen störungsfreien Verkehrsfluss zu ermöglichen, erkennt jedoch technische und physikalische Grenzen an, die eine Änderung der Ampelschaltung zugunsten des Fußverkehrs nicht zulassen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Wunsch allen Verkehrsteilnehmer:innen einen möglichst störungsfreien Weg ohne Wartezeiten durch das Stadtgebiet zu ermöglichen, ist nachvollziehbar und wird bei Planungen auch angestrebt. In der Praxis sind dem jedoch - bedingt durch technische und physikalische Rahmenbedingungen - Grenzen gesetzt.
Es sind für alle Verkehrsteilnehmer:innen Mindestgrünzeiten und Schutzzeiten, die aus der Differenz zwischen Räum- und Einfahrweg zu dem Konfliktpunkt der jeweiligen Verkehrsströme bestimmt werden, zu berücksichtigen. Vorgaben hierzu sind in den deutschlandweit angewendeten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) definiert.
Die Fußgängerfurt auf der Mainzer Landstraße in Höhe der Wickerer Straße erstreckt sich über den gesamten Fahrbahnquerschnitt inklusive der Gleistrasse der Straßenbahn (ca. 19,00 m). Die Signalanlage wird verkehrsabhängig koordiniert gesteuert. Der Fußverkehr erhält jeweils nur auf Anforderung eine Freigabe. Der ÖPNV wird an der Anlage beschleunigt. Liegt nun eine Anforderung für die Fußgängerquerung vor, so prüft die vorhandene Steuerung, ob eine Freigabe des Fußverkehrs noch vor dem Eintreffen der nächsten Straßenbahn unter Berücksichtigung der Mindestfreigabe und der anschließenden Schutzzeit erfolgen kann. Sollte bereits eine Anmeldung einer Straßenbahn vorliegen, so wird diese zuerst freigeschaltet. Die Grünzeit für den Fußverkehr wird dann nachgeholt.
Eine Änderung der Schaltung zugunsten des Fußverkehrs hätte massive negative Auswirkungen auf die gesamte Verkehrsabwicklung, insbesondere aber für den ÖPNV. Aufgrund der hohen Taktdichte auf der Mainzer Landstraße käme es vermehrt zu Behinderungen und Einschränkungen im Straßenbahnverkehr.
Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2024OFOF 1462/1Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. Dezember 2024OMOM 6260Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessernDirektanregung
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 533Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab