Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 530
Betreff: Grünfläche und Schallschutzmauer am Briandring Der Magistrat hat veranlasst, dass die Mäharbeiten ab 2017 wieder im Sinne der Ortsbeiratsanregung abgeändert werden. Für den Fall, dass die Schallschutzmauer errichtet wird, ist sicherlich im Rahmen der Bauarbeiten und evtl. zur Einrichtung der hier notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen mit Schäden an der Vegetationsdecke zu rechnen. Bei der Vertragsgestaltung zur Nutzung der an den Gleiskörper angrenzenden öffentlichen Grünflächen wird der Magistrat dem Bauherrn die Wiederherstellungskosten auferlegen. Dabei wird der Magistrat bei der Vertragsgestaltung auch den Vorschlag des Ortsbeirates einfließen lassen und soweit möglich in seinem Sinne umsetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2016OFOF 267/5Grünfläche und Schallschutzmauer am BriandringOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2016OMOM 935Grünfläche und Schallschutzmauer am BriandringDirektanregung
- 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 530Grünfläche und Schallschutzmauer am BriandringStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab