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Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 52

Betreff: Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße Die in der Ortsbeiratssitzung am 26.08.2010 vorgestellten Planungen für die Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße stellen eine kurzfristig umzusetzende Maßnahme dar, da die Haltestelle gemeinsam mit der Straßenbahnstrecke zum Frankfurter Bogen (Linie 18) in Betrieb genommen werden soll. Die Planungen orientieren sich dementsprechend an den aktuellen straßenräumlichen und verkehrlichen Randbedingungen. Der Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main sieht vor, dass die stark autoorientiert ausgebauten Hauptverkehrsstraßen langfristig unter dem Gesichtspunkt einer stärkeren städtebaulichen Integration der Straßenräume umgestaltet werden. Zweifellos kann das auch bedeuten, dass die Anzahl der Fahrstreifen zu Gunsten der Seitenraumnutzungen reduziert werden. Der Magistrat wird die Anregungen des Ortsbeirates selbstverständlich in entsprechende linienhafte Umgestaltungsplanungen für die Friedberger Landstraße einfließen lassen. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2010OFOF 1021/3Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 23. September 2010OMOM 4599Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger LandstraßeDirektanregung
  3. 10. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 52Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße / Friedberger Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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