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Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 52

Betreff: Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim Mit den Beschlüssen § 10980 vom 20.10.1992, § 10985 vom 20.10.1992, § 1673 vom 20.01.1994 und § 2700 vom 17.09.1998 stimmte die Stadtverordnetenversammlung dem Entwicklungskonzept "Naturnahe Nidda“ und den darin definierten folgenden Entwicklungszielen zu: · Herstellung einer linearen Durchgängigkeit der Gewässer und Beseitigung von Wanderungshindernissen und damit sowohl kleinräumige als auch systemübergreifende Passierbarkeit für Fische und andere gewässerbewohnende Organismen. · Stärkung der eigendynamischen, also durch das Gewässer selbst beeinflussten und gesteuerten Entwicklung. · Entwicklung der Gewässer und Auen auf der Grundlage vorhandener oder zu reaktivierender Potentiale (Retention) · Bereitstellung von Flächen, auf denen gewässerdynamische Veränderungen und Überflutungen zugelassen werden können. Da an der Nidda in den vergangen Jahren vielfältige Maßnahmen ausgeführt wurden und die Umgestaltung demnächst auch die sechs Wehre und einige noch vorhandene Altarme betreffen wird, wurden die im gesamten Stadtgebiet betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung zum Stand der Planungen an der Nidda am 17. September 2007, bei der Stadtentwässerung Frankfurt am Main eingeladen. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1) Ob das Hausener bzw. Praunheimer Wehr erhalten bleibt, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. Zu Frage 2) -entfällt- Zu Frage 3) Soweit möglich sollen feste Rampen eingebaut werden. Bei der Planung müssen zwei Randbedingungen eingehalten werden: · Die jetzige Hochwassersicherheit muss weiterhin gewährleistet sein · Der Grundwasserspiegel soll beibehalten werden Über die Wasserspiegellage im Ober- und Unterwasser kann zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden Zu Frage 4) Grundsätzlich sind 2 Varianten vorstellbar, durch die die Durchgängigkeit hergestellt werden kann:

  1. Ersatz des Wehres durch eine Sohlrampe und Aufweitung des Fließquerschnittes, um den Abfluss auch im Hochwasserfall sicherzustellen.
  2. Beibehaltung der beweglichen Wehre und Anlage eines Umleitungsgerinnes. Bei Niedrig- und Mittelwasser fließt die Nidda durch dieses Umleitungsgerinne; bei zunehmendem Zufluss wird vermehrt das alte Niddabett beaufschlagt. Im Hochwasserfall erfolgt der Abfluss über die dann gelegten Stauklappen der Wehre. Als Ausgleich für den 4-gleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke Frankfurt (M)-West und Bad Vilbel ist neben den Umgestaltungsmaßnahmen am Wehr Eschersheim auch die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Wehr Praunheim vorgesehen. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist für beide Maßnahmen in das Genehmigungsverfahren der DB integriert. Am Praunheimer Wehr soll nach der Variante 2 umgestaltet werden. Der Altarm 11 an der alten Praunheimer Mühle (heute: Praunheimer Werkstätten) ist als Umleitungsgerinne prädestiniert um die Durchgängigkeit der Nidda im Bereich des beweglichen Praunheimer Wehres wiederherzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen sind:
    • Bau von zwei Brücken am rechtseitigen Uferweg der Nidda für den Ein- und Auslauf zum Altarmsystem
    • Schüttung von drei Sohlrampen am Mühlwehr, am Mühlgraben und am unterwasserseitigen Anschluss an die Nidda Die Grundwasserstände und die Hochwassersicherheit werden durch diese Maßnahme gegenüber dem heutigen Zustand nicht verändert. Die Zuflussmenge zum Umleitungsgerinne wird ausschließlich durch den Oberwasserstand der Nidda diktiert. Für das Stauziel ist vorgesehen, dass sich der Abfluss ungefähr hälftig auf das Umleitungsgerinne und die Nidda aufteilt. Da das Praunheimer Wehr einer Grundsanierung bedarf wird derzeit geprüft, ob der Ersatz des beweglichen Wehres durch eine Sohlrampe zusätzlich zu der oben genannten Maßnahme am Altarm 11 möglich ist. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Welche der beiden Varianten am Hausener Wehr realisiert werden soll, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest, da die Vorplanung noch nicht abgeschlossen ist. Zu Frage 5) Folgenden Maßnahmen sind im Ortsbezirk 7 an der Nidda bereits geplant:
    • Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Rödelheimer Wehr durch Anschluss des Rödelheimer Mühlgrabens
    • Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Praunheimer Wehr durch Anschluss des Altarmes 11 Zu Frage 6) Ja, durch die Maßnahmen an den Wehren dürfen die Grundwasserstände gegenüber dem derzeitigen Zustand nicht negativ beeinflusst werden Zu Frage 7) Die Termine hängen vom Planungsfortschritt und der Finanzierung ab. Für das Jahr 2009 ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Rödelheimer Wehr durch Anschluss des Rödelheimer Mühlgrabens vorgesehen. Hierzu wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung noch einen Beschluss vorlegen. Zu Frage 8) In regenreichen Zeiten wie im Herbst 2008 kann der Eindruck entstehen, dass der Wasserspiegel etwas höher scheint als sonst. Die Nidda ist aber ein staugeregelter Fluss. Die Stauziele sind durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgegeben. Die angefallenen Abflussmengen in der Nidda erforderten keine grundlegenden Änderungen an der Betriebsweise des Wehres. Die vorgegebenen Stauziele werden nach Möglichkeit eingehalten. Der Magistrat wird, wie in § 2700 vom 17.09.1998 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Einzelmaßnahmen vor ihrer Durchführung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Des Weiteren wird der Ortsbeirat über weitere Umgestaltungsmaßnahmen auch weiterhin unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2008OFOF 456/7Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  2. 21. Oktober 2008VV 785Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und PraunheimAnfrage
  3. 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 52Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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