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Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEdie_farbechten_-_LINKE.
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Die Nidda wurde in den Jahren vor 1930 reguliert und mit den jetzigen Wehrbauwerken versehen. Die Ziele waren, zusätzlichen Siedlungsraum zu schaffen und dafür Hochwasserschutz zu gewähren sowie als weiterem sehr wichtigem Aspekt, den Grundwasserspiegel in der Höhe begrenzen und beeinflussen zu können. Dadurch sollten die zu errichtenden Häuser vor Grundwasserschäden und Überschwemmungen geschützt werden, was auch bis zum heutigen Zeitpunkt gelang. Der überwiegende Teil der Gebäude, die in der „Niddasenke“ nach der Regulierung errichtet wurden, entstanden in den Jahren 1930 bis ca. 1936 und danach bis 1980. Ein weit geringerer Anteil wurde in den letzten Jahren gebaut. Bei den bisher errichteten Gebäuden war nicht davon auszugehen, sie vor eindringendem Grundwasser – also mit „Weißer Wanne“ – geschützt werden müssen. Die Hausbesitzer in Teilen des Ortskerns von Hausen, der Willi-Brundert-Siedlung und dem Baugebiet entlang der Praunheimer Landstraße und den Nebenstraßen sind in großer Sorge, dass infolge der Renaturierungsmaßnahmen der ohnehin schon hohe Grundwasserspiegel ansteigen und somit dauerhafte Schäden an den Häusern verursacht werden könnten. In der Gesamtheit würde dies einen überaus hohen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Deshalb herrscht im betroffenen Personenkreis eine große Unruhe und die Anwohner bitten um Informationen. Die Hauseigentümer stehen der Renaturierung durchaus positiv gegenüber, wenn diese nicht zum Preis von durchnässten oder gar überfluteten Kellern geschieht. Sie benötigen aber die Sicherheit, dass an den Häusern keine Schäden durch Grundwasser entstehen.

Inhalt

Antrag vom 06.10.2008, OF 456/7

Betreff:

Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim

Der Umbau des Rödelheimer Wehres wurde vor einiger Zeit vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt. Vor der Beantragung der Genehmigung der Maßnahmen im Bereich der Wehre Hausen und Praunheim einschließlich zugehöriger Renaturierungsmaßnahmen sollten im Interesse der betroffenen Bürger die folgenden Sachverhalte vom Magistrat geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen:

Der Magistrat wir um eine Beantwortung der nachstehenden Fragen gebeten, jeweils getrennt nach den Bereichen Wehr Hausen und Wehr Praunheim:

Bleibt weiterhin ein in der Höhe verstellbares Wehr erhalten, mit dem der Wasserspiegel der Nidda und damit auch der Grundwasserspiegel reguliert werden kann und soll?

Falls Frage 1 mit Ja zu beantworten ist: erfolgt dann die Einstellung der Ober- und Unterwasserpegel der Nidda weiterhin wie bisher entsprechend den Bedürfnissen des Wasserabflusses und des Grundwasserpegels oder ist eine Änderung vorgesehen. Wenn ja, in welcher Weise soll dies geschehen?

Sollen statt der Wehre feste Rampen eingebaut werden? Welche Höhenstände des Ober- und Unterwassers sind für diesen Fall vorgesehen?

Auf welche Weise ist oder wird an den Wehren Hausen und Praunheim die Durchgängigkeit des Flusses erreicht?

Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind im Umfeld der Wehre (Altarme, sonstige Gewässerbaumaßnahmen) für die Renaturierung geplant?

Hat bei diesen Maßnahmen die Vermeidung einer Erhöhung des Grundwasserstandes Priorität? Hierbei ist auch die Außerbetriebnahme des Pumpwerkes der Hessenwasser am Niddapark zu beachten.

Welche Termine für die Renaturierungsmaßnahmen sind geplant?

In den letzten Monaten hatte es den Anschein, dass die Niddapegel auf hohem Niveau erhalten und auch bei großen Niederschlagsmengen die Wehre nicht abgesenkt wurden, was in früheren Zeiten der Fall war. Was ist dafür der Grund?

Begründung:

Die Nidda wurde in den Jahren vor 1930 reguliert und mit den jetzigen Wehrbauwerken versehen. Die Ziele waren, zusätzlichen Siedlungsraum zu schaffen und dafür Hochwasserschutz zu gewähren sowie als weiterem sehr wichtigem Aspekt, den Grundwasserspiegel in der Höhe begrenzen und beeinflussen zu können. Dadurch sollten die zu errichtenden Häuser vor Grundwasserschäden und Überschwemmungen geschützt werden, was auch bis zum heutigen Zeitpunkt gelang.

Der überwiegende Teil der Gebäude, die in der "Niddasenke“ nach der Regulierung errichtet wurden, entstanden in den Jahren 1930 bis ca. 1936 und danach bis 1980. Ein weit geringerer Anteil wurde in den letzten Jahren gebaut. Bei den bisher errichteten Gebäuden war nicht davon auszugehen, sie vor eindringendem Grundwasser – also mit "Weißer Wanne“ – geschützt werden müssen.

Die Hausbesitzer in Teilen des Ortskerns von Hausen, der Willi-Brundert-Siedlung und dem Baugebiet entlang der Praunheimer Landstraße und den Nebenstraßen sind in großer Sorge, dass infolge der Renaturierungsmaßnahmen der ohnehin schon hohe Grundwasserspiegel ansteigen und somit dauerhafte Schäden an den Häusern verursacht werden könnten. In der Gesamtheit würde dies einen überaus hohen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.

Deshalb herrscht im betroffenen Personenkreis eine große Unruhe und die Anwohner bitten um Informationen. Die Hauseigentümer stehen der Renaturierung durchaus positiv gegenüber, wenn diese nicht zum Preis von durchnässten oder gar überfluteten Kellern geschieht. Sie benötigen aber die Sicherheit, dass an den Häusern keine Schäden durch Grundwasser entstehen.

Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2008Sie sind hier
    OFOF 456/7Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und Praunheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
  2. 21. Oktober 2008VV 785Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und PraunheimAnfrage
  3. 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 52Renaturierung der Nidda in den Gemarkungen Hausen und PraunheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 27 · 21.10.2008
TO I, TOP 11
Angenommen
Auskunftsersuchen V 785 2008 Die Vorlage OF 456/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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