Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass das Tor im Zaun zwischen den Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus aus Sicherheitsgründen während der Messezeiten nicht geöffnet werden kann. Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit wird als wünschenswert erachtet, jedoch sind die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen komplex.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Zum Rebstockbad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2023–202504.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Böllerverbot durchsetzen - jetzt!01.12.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Zum Rebstockbad per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Das angesprochene Tor im Zaun auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus kann während Messezeiten beziehungsweise des Betriebs des Messeparkhauses aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht geöffnet werden.
Zu diesen Zeiten ist in der Straße Zum Messeparkhaus (dreistreifige Fahrbahn mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen) die Fahrstreifensignalisierung mit einer dynamischen Fahrstreifenzuteilung in Betrieb. Dies bedeutet, dass in Abhängigkeit der Lastrichtung die Fahrstreifen im Richtungswechselbetrieb freigegeben werden (z.B. in der Morgenspitze drei Fahrstreifen in Richtung Messeparkhaus; tagsüber ein oder zwei Fahrstreifen in Richtung Messeparkhaus und ein oder zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung; in der Nachmittags- beziehungsweise Abendspitze drei Fahrstreifen aus dem Messeparkhaus in Richtung Autobahn).
Es wäre aufgrund der genannten Randbedingen in höchstem Maße gefährlich und damit unverantwortlich, bei Betrieb des Messeparkhauses ein ungesichertes Queren für zu Fuß Gehende durch eine Toröffnung zwischen den oben aufgeführten Straßen zu ermöglichen.
Daher heißt es in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA 2015) im Kapitel Fahrstreifensignalisierung: "Vorhandener Fußgängerquerverkehr muss aus Gründen der Sicherheit entweder signalisiert oder planfrei geführt werden." Ein "Zebrastreifen" ist rechtlich unzulässig.
Zu 2.:
Der Magistrat verkennt keineswegs, dass gerade vor dem Hintergrund der genannten städtebaulichen Entwicklungen in dem skizzierten Bereich, eine zusätzliche Querungsmöglichkeit (neben der bestehenden signalisierten Querung in Höhe der Leonardo-da-Vinci-Allee) wünschenswert wäre. Die planerischen, verkehrlichen, verkehrstechnischen und rechtlichen Randbedingungen sind jedoch nach wie vor komplex:
- Eine planfreie Querung in Form einer Brücke mit barrierefreien Zuwegungen über die Straßen Zum Messeparkhaus und Zum Rebstockbad ist mit einem sehr hohen Realisierungsaufwand verbunden. Absehbar wären wegen der Entwicklungslängen der barrierefreien Rampen Eingriffe in die Parkanlagen. Darüber hinaus sind entsprechende Umwege und damit auch Akzeptanzprobleme der Fußgänger nicht auszuschließen.
- Eine signalisierte Fußgängerquerung wurde in der Vergangenheit aus verkehrlichen Gründen von der Messe Frankfurt nicht befürwortet. Da eine solche Fußgängerquerung in die bestehende Fahrstreifensignalisierung, die sich im Eigentum der Messe Frankfurt befindet, integriert werden müsste, ergeben sich eine Reihe verkehrsplanerischer, technischer und rechtlicher Hürden.
Es ist daher vorgesehen, dass in der nächsten Zeit ein ämterübergreifendes Gremium in Abstimmung mit der Messe Frankfurt zu einem abschließenden Ergebnis kommt, ob und wie eine der dargestellten Handlungsoptionen umgesetzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. März 2024 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2075 — Direktanregung vom 2. Mai 2022.