Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zur Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße abgeben kann. Dies deutet darauf hin, dass weitere Überlegungen oder Informationen erforderlich sind, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2019OFOF 719/9Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2019OMOM 5544Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegDirektanregung
- 16. März 2020Sie sind hierSTST 524Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegStellungnahme
- 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1780Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab