Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5544 entstanden aus Vorlage: OF 719/9 vom 21.11.2019
Betreff: Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum Marbachweg Das letzte Teilstück der Bertramstraße bis zur Einmündung in den Marbachweg befindet sich in einem städtebaulich unbefriedigenden Zustand, unter anderem deshalb, da er für Fußgänger nicht betreten werden kann. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den Mittelstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg so umzugestalten, dass diese Fläche von Passanten genutzt werden kann. Dazu muss das Straßenbegleitgrün beseitigt und durch Rasen ersetzt werden. Im Kreuzungsbereich sollte eine Fläche mit wasserdurchlässigem Kies gestaltet und Sitzbänke aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2019OFOF 719/9Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2019Sie sind hierOMOM 5544Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegDirektanregung
- 16. März 2020STST 524Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegStellungnahme
- 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1780Umgestaltung des Mittelstreifens der Bertramstraße an der Einmündung zum MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats