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Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde
Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2010, ST 523
Betreff:
Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde
Zu
- Derzeit werden im Zuge einer Rahmenplanung mögliche Varianten der Erschließung des Grundstückes der Ev. Festburggemeinde geprüft. Eine Erschließung von Norden über die Goldpeppingstraße tangiert verschiedene Grundstücksparzellen mit unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen, was einen zeitnahen Ausbau erschweren würde. Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz und die urbanen Zentren - mit Ausnahme des geplanten Quartierszentrums Preungesheim Ost - wäre umwegig. Außerdem müsste für die Anbindung an die Goldpeppingstraße eine Querung über die neue Straßenbahntrasse eingerichtet werden. Durch seine topographische Lage des Neubaugebiets auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde bietet sich eine Anbindung an das Erschließungssystem der angrenzenden Wohnsiedlung an. Aufgrund der eher geringen Anzahl von ca. 30 Wohneinheiten wird die Zunahme des Quell- und Zielverkehrs in der Straße An der Wolfsweide verträglich sein. Zunehmender Durchgangsverkehr ist nicht zu erwarten, da durch die Bebauung keine neuen Wegebeziehungen mit Schleichverkehr ermöglicht werden. Zu
- Ziel des Magistrates ist die Herstellung eines attraktiven Grünzuges mit Aufenthalts- und Erholungsqualitäten für alle Anwohner in Preungesheim von den Freiflächen der ehemaligen Gibbs-Kaserne im Westen bis zur neuen Straßenbahnhaltestelle Walter-Kolb-Straße im Osten. Hier sollen zukünftig Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen, ebenso soll eine durchgehende Fuß- und Radwegeverbindung integriert werden. Zu
- Im Rahmen des weiteren Planverfahrens auf dem Grundstück der Festeburggemeinde wird ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz planungsrechtlich gesichert werden. Zu
- Ergänzend zu einem voraussichtlich notwendigen Bebauungsplanverfahren soll im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Herstellung eines neuen Bolzplatzes für Kinder und Jugendliche in unmittelbarer Umgebung des Festeburggrundstückes im Grünzug gesichert werden. Zu
- Im Rahmen der Neuplanungen auf dem Festeburggrundstück soll der schützenswerte Baumbestand (insbesondere der als Naturdenkmal klassifizierte Baum im Bereich des Spielplatzes sowie die Birkenreihe) so weit wie möglich erhalten werden. Auch der Magistrat befürwortet den Erhalt der Festeburggemeinde als eigenständige Kirchengemeinde im Stadtteil. Ihre hohe soziale Bedeutung als Kommunikations- und Treffpunkt in Preungesheim ist unbestritten. Grundsätzlich ist es jedoch eine interne Angelegenheit und Aufgabenstellung des evangelischen Regionalverbandes, angesichts finanziell knapper Mittel seine Gemeindestruktur neu zu ordnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2010OFOF 902/10Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Februar 2010OMOM 3902Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeDirektanregung
- 14. April 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 523Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab