Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Festeburggemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, daß für das künftige Neubaugebiet an der ev. Festeburggemeinde: 1. zur Entlastung der bestehenden Bebauung die Verkehrserschließung einschließlich des Bauverkehrs statt über die Straße „An der Wolfsweide“ nach Norden am Gelände der künftigen Bezirkssportanlage vorbei, d.h. über die östliche Goldpeppingstraße, zur Friedberger Landstraße erfolgen kann. 2. als Ersatz für die derzeit vorhandene Spielwiese auch künftig eine Rasenfläche in angemessener Größe und Form für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht. 3. anstelle des existierenden Kinderspielplatzes in Zukunft im Bereich der neuen Kindertagesstätte ein Spielplatz frei zugänglich zur Verfügung steht. 4. im Bereich der Festeburggemeinde gemäß Ziffer 2 auch künftig ein Bolzplatz bestehen wird. 5. bei der Bebauung möglichst viel Büsche und Bäume erhalten bleiben, oder mindestens in gleicher Anzahl und Größe ersetzt werden. Im übrigen spricht sich der Ortsbeirat 10 für den Erhalt der Festburggemeinde als eingeständige Kirchengemeinde aus und bittet, diesen Wunsch auch dem ev. Regionalverband mit Nachdruck zu übermitteln. Begründung: Die Festburggemeinde ist mit ihren zahlreichen sozialen, religiösen und kulturellen Angeboten aus dem Bild unseres Stadtteils nicht wegzudenken. Vielen Bürgen ist diese Gemeinde ein wichtiger Anlaufpunkt im Stadtteil, der auch die vor Ort schwache Infrastruktur stärkt. Zur vorgesehenen Bebauung ist anzumerken, daß Durchgangsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung vermieden werden sollte. Die Spielwiese hinter dem Kirchengebäude stellt seit Jahren einen wichtigen Bereich zum Toben und Spielen für Kinder dar und muß auch künftig in diesem Bereich vorhanden sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen und fehlender Infrastruktur ist der Erhalt vorhandener Spielmöglichkeiten von großer Bedeutung. Dies ist umso wichtiger, als andere geeignete Flächen im gesamten Wohngebiet um die Festeburgegemeinde und weit darüber hinaus nicht zur Verfügung stehen. Ein Bolzplatz muß auch künftig in unmittelbarer Nähe zur Festeburggemeinde zur Verfügung stehen.
Inhalt
Antrag vom 18.01.2010, OF 902/10
Betreff: Bebauung auf dem Gelände der Ev. Festeburggemeinde
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in Verbindung mit den zuständigen Stellen dafür Sorge zu tragen, daß für das künftige Neubaugebiet an der ev. Festeburggemeinde: 1. zur Entlastung der bestehenden Bebauung die Verkehrserschließung einschließlich des Bauverkehrs statt über die Straße "An der Wolfsweide“ nach Norden am Gelände der künftigen Bezirkssportanlage vorbei, d.h. über die östliche Goldpeppingstraße, zur Friedberger Landstraße erfolgen kann. 2. als Ersatz für die derzeit vorhandene Spielwiese auch künftig eine Rasenfläche in angemessener Größe und Form für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht. 3. anstelle des existierenden Kinderspielplatzes in Zukunft im Bereich der neuen Kindertagesstätte ein Spielplatz frei zugänglich zur Verfügung steht. 4. im Bereich der Festeburggemeinde gemäß Ziffer 2 auch künftig ein Bolzplatz bestehen wird. 5. bei der Bebauung möglichst viel Büsche und Bäume erhalten bleiben, oder mindestens in gleicher Anzahl und Größe ersetzt werden. Im übrigen spricht sich der Ortsbeirat 10 für den Erhalt der Festburggemeinde als eingeständige Kirchengemeinde aus und bittet, diesen Wunsch auch dem ev. Regionalverband mit Nachdruck zu übermitteln.
Begründung: Die Festburggemeinde ist mit ihren zahlreichen sozialen, religiösen und kulturellen Angeboten aus dem Bild unseres Stadtteils nicht wegzudenken. Vielen Bürgen ist diese Gemeinde ein wichtiger Anlaufpunkt im Stadtteil, der auch die vor Ort schwache Infrastruktur stärkt. Zur vorgesehenen Bebauung ist anzumerken, daß Durchgangsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung vermieden werden sollte. Die Spielwiese hinter dem Kirchengebäude stellt seit Jahren einen wichtigen Bereich zum Toben und Spielen für Kinder dar und muß auch künftig in diesem Bereich vorhanden sein. Gerade in Zeiten knapper Kassen und fehlender Infrastruktur ist der Erhalt vorhandener Spielmöglichkeiten von großer Bedeutung. Dies ist umso wichtiger, als andere geeignete Flächen im gesamten Wohngebiet um die Festeburgegemeinde und weit darüber hinaus nicht zur Verfügung stehen. Ein Bolzplatz muß auch künftig in unmittelbarer Nähe zur Festeburggemeinde zur Verfügung stehen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2010Sie sind hierOFOF 902/10Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Februar 2010OMOM 3902Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeDirektanregung
- 14. April 2010Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 523Bebauung auf dem Gelände der Ev. FesteburggemeindeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und LINKE. (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5.:Einstimmige Annahme