Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 51
Betreff: Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum Eckenheim Die Umsetzung des Verkehrszeichens 293 Straßenverkehrsordnung in 3D-Optik ist auch weiterhin kritisch zu bewerten. Hier müssen erst über einen längeren Zeitraum hinweg Erfahrungen gesammelt werden. Generell gelten Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen als entbehrlich (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, RFGÜ 2001). Da es sich jedoch konkret um einen Überweg in unmittelbarer Nähe zu einem Kinder- und Familienzentrum handelt, hat der Magistrat im April 2018 in der Sigmund-Freud-Straße in Höhe des Kinder- und Familienzentrums eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Zählung erfolgte zwischen 7 und 19 Uhr. Dabei wurde sowohl das Kraftfahrzeugaufkommen als auch der Fußverkehr erfasst. Die Auswertung der ermittelten Verkehrszahlen hat ergeben, dass gemäß der Richtlinie ein Fußgängerüberweg möglich ist. Aktuell werden nun die baulichen Voraussetzungen geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2017OFOF 406/10Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 5. Dezember 2017VV 697Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimAnfrage
- 18. Mai 2018STST 944Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fuß-gängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
- 14. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 51Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen an den Verkehrszeichen 293 sowie Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs vor dem Kinder- und Familienzentrum EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab