Verkehrshinweise Montgolfier-Allee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf Verkehrshinweise in der Montgolfier-Allee, insbesondere die Regelung innerhalb der Tempo 30-Zone. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechts-vor-Links-Regel gilt und bereits Maßnahmen zur Schulwegsicherung getroffen wurden. Eine weitere Beschilderung kann aufgrund des Verbots der Doppel- und Überbeschilderung nicht erfolgen.
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Montgolfier-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee01.12.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Montgolfier-Allee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Innerhalb von Tempo 30-Zonen gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Der Beginn der Zone ist an jeder Zufahrtsstraße durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (VZ) 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn einer Tempo 30-Zone" deutlich gekennzeichnet. An der Zufahrt aus der Straße Am Römerhof (Grundnetzstraße, Tempo 50 km/h) kommend wurde bereits ein Piktogramm "30" auf der Fahrbahn markiert. Im weiteren Verlauf der Montgolfier-Allee wurden im Rahmen der Schulwegsicherung Piktogramme "Achtung! Kinder!" aufgebracht.
Das in § 39 Absatz 1 StVO verankerte Verbot der Doppel- und Überbeschilderung untersagt hier jede weitergehende Maßnahme. Aus diesem Grund lässt sich der Anregung nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2022OFOF 489/2Verkehrshinweise Montgolfier-AlleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2022OMOM 2954Verkehrshinweise Montgolfier-AlleeDirektanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 518Verkehrshinweise Montgolfier-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab