Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf Geschwindigkeitskontrollen in der Hofheimer Straße, wo eine Testmessung durchgeführt wurde. Es wurde festgestellt, dass kein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt, was zur weiteren Prüfung der Anregung führt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Anregung wurde am 13. Dezember 2019 nachmittags in der Hofheimer Straße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) eine Testmessung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass von den 252 erfassten Fahrzeugen kein einziges die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritt. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 55 km/h. Die regelmäßige Dienstzeit der Städtischen Verkehrspolizei ist montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 22 Uhr, in denen sporadische Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Landespolizei führt Geschwindigkeitskontrollen bis etwa Mitternacht durch. Daher hat der Magistrat die Anregung zur weiteren Prüfung dorthin weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 1159/6Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2019OMOM 5430Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer StraßeDirektanregung
- 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 515Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen auf der Hofheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab