Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beenden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den natürlichen Wildwuchs im Kopfsteinpflaster der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen zu entfernen. Dies geschieht im Rahmen der Straßenreinigung, um die Sauberkeit und Sicherheit der Straßen zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung und hat das Entfernen des natürlichen Wildwuchses im Rahmen der Straßenreinigung veranlasst. Mit der nächsten regelmäßigen, pestizidfreien Reinigung von Straße und Kopfsteinpflaster ist im ersten Quartal 2022 zu rechnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2021OFOF 154/5Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beendenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Oktober 2021OMOM 934Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beendenDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 509Verwilderung des Kopfsteinpflasters in der Schwanthalerstraße und angrenzenden Seitenstraßen beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab