Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 508
Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße Zu 1.: Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung haben dem Ortsbeirat am 16.01.2018 den Stand der Umsetzung, die Gründe für die eingetretenen Verzögerungen und die noch ausstehenden Arbeiten erläutert.
Zu 2.: Im Knotenpunkt Marbachweg wurden die Überwege vor Weihnachten freigegeben. Die Einbahnstraßenführung vom Marbachweg zur Ronneburgstraße wurde aufgehoben. Die Linksabbiegespur aus dem Marbachweg in Richtung Gießener Straße ist ebenfalls freigegeben und die Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage erfolgte mit anschließender Freigabe des gesamten Knotenpunktes. Im Zuge des Marbachwegs steht künftig jeweils ein Geradeausfahrstreifen zur Verfügung. Die bauliche Umsetzung entspricht der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, das gerne bereit ist, dem Ortsbeirat die Gründe für die baubegleitende Änderung der Planung darzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017OFOF 384/10Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. November 2017OMOM 2376Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeDirektanregung
- 5. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 508Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab