Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße
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Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, baldmöglichst die zuständigen Ämter in den Ortsbeirat einzuladen, damit diese erläutern, wann und wie sichergestellt wird, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, dass sie das hier anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen kann. Außerdem mögen sie bestätigen, dass die dem Ortsbeirat seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben. Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass die zuständigen Ämter erläutern, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass so Verkehr zusätzlich in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird.
Inhalt
Antrag vom 24.10.2017, OF 384/10
Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, baldmöglichst die zuständigen Ämter in den Ortsbeirat einzuladen, damit diese erläutern, wann und wie sichergestellt wird, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, dass sie das hier anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen kann. Außerdem mögen sie bestätigen, dass die dem Ortsbeirat seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben.
Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass die zuständigen Ämter erläutern, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass so Verkehr zusätzlich in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 384/10Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. November 2017OMOM 2376Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeDirektanregung
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 508Mangelnde Baufortschritte an der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme