Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, in der Katharinenpforte Fahrradpiktogramme in Gegenrichtung zu markieren. Dies soll die Sicherheit und Sichtbarkeit für Radfahrer erhöhen. Die Abgrenzung eines speziellen Verkehrsraums für den Radverkehr wird jedoch nicht vorgesehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Roßmarkt — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Große Gallusstraße – Radweg19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Roßmarkt per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Katharinenpforte in einer dichten Abfolge Fahrradpiktogramme in Gegenrichtung markiert werden. Die Abgrenzung eines Verkehrsraums für den Radverkehr ist in einer Fahrradstraße nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2019OFOF 1113/1Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2019OMOM 5452Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markierenDirektanregung
- 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 503Radweg Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Roßmarkt farbig markierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab