Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 502
Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der in der vorgegeben Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Abstimmung der beteiligten Stellen befindet sich derzeit noch im Prozess.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2017OFOF 79/14Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Juni 2017OMOM 1801Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenDirektanregung
- 18. September 2017STST 1797Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 5. März 2018Sie sind hierSTST 502Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1894Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei StarkregenereignissenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab