Verlegung des Zebrastreifens prüfen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat vorgeschlagen, den Zebrastreifen zu verlegen, um die Sicherheit der Fußgänger:innen zu erhöhen. Der Magistrat lehnt diesen Vorschlag ab, da die Verlegung zu einer schlechteren Sichtbarkeit der Fußgänger:innen führen würde und die Bushaltestelle eine sichere Querungsmöglichkeit verlieren könnte.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der jetzige Fußgängerüberweg (FGÜ) befindet sich aus Fahrtrichtung Weisser Stein vor der Bushaltestelle. Aus Fahrtrichtung Frankfurter Berg befindet er sich in angemessener Entfernung zur Bushaltestelle. Damit können die Fahrgäste beim Queren der Fahrbahn mittels des FGÜ aus beiden Fahrtrichtungen rechtzeitig gesehen werden. Hinzu kommt eine Querungshilfe, die zusätzlichen Schutz verschaffen soll.
Bei Verlegung des FGÜ an die vorgeschlagene Stelle, werden die Fußgänger:innen möglicherweise zu spät gesehen. Weiter kommt hinzu, dass bei einer Verlegung des FGÜ die Bushaltestelle - aus Fahrtrichtung Frankfurter Berg - eine sichere Querungsmöglichkeit verlieren würde. Aus diesem Grund wird der Vorschlag des Ortsbeirates abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2022OFOF 363/9Verlegung des Zebrastreifens prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2022OMOM 3142Verlegung des Zebrastreifens prüfenDirektanregung
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 499Verlegung des Zebrastreifens prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab