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Neues Studierendenhaus auf dem Westendcampus

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 499

Betreff: Neues Studierendenhaus auf dem Westendcampus Die bestehenden Einfamilienhäuser an der Siolistraße und Wismarer Straße wurden im Bebauungsplan Nr. 802 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, alle anderen Baufelder im Gesamtgebiet des Campus Westend einheitlich als Sondergebiet Hochschule. Die Errichtung eines Studierendenhauses auf dem Campus ist daher einschließlich der Veranstaltungsräume und Cafébetrieb planungsrechtlich zulässig. Die direkte Nachbarschaft von Allgemeinem Wohngebiet und den Sondergebieten Hochschule wird als vertretbar angesehen. Um auftretende Störungen der Einfamilienhäuser zu minimieren, wurde die Siedlung in den zentralen Grünzug eingefügt. Damit wurde ein räumlicher Abstand zu den Universitätsbauten gesichert. Da durch Veranstaltungen wie zum Beispiel Studentenfeste hier gleichwohl eine Lärmemission entstehen kann, die insbesondere in den Abendstunden zu Konflikten mit der angrenzenden Wohnnutzung führen könnte, wurden bereits im Zuge der Wettbewerbsauslobung und im Rahmen späterer Bauberatungen Anforderungen an das Gebäude dahingehend formuliert, dass die nächtliche Erschließung der Veranstaltungen sowie die nächtlich genutzten Aufenthaltsbereiche im Freien, auf der dem Wohnen abgewandten Seite anzulegen sind. Eine Beeinträchtigung durch Besucher kann auf diese Weise nicht gänzlich verhindert werden. Diese sind jedoch insofern hinzunehmen, als sie dem üblichen städtischen Geräuschpegel entsprechen und gesunde Wohnverhältnisse nicht gefährdet sind. Das Erschließungskonzept sieht vor, den Universitätspark im Wesentlichen autofrei zu halten und die erforderlichen Stellplätze hauptsächlich in den Baufeldern an der Hansaallee zu konzentrieren. Darüber hinaus sind mehrere Tiefgaragen vorhanden. Der entsprechende Zu- und Abgangsverkehr wird nicht durch das Wohngebiet geführt. Mit dem Neubau des Studierendenhauses werden außen auf dem Baugrundstück lediglich zwei Behindertenstellplätze errichtet. Im Übrigen werden dem durchgrünten Campusgedanken folgend viele Fahrradabstellplätze an dem Studierendenhaus angeboten. Um die Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes sicherzustellen, sind die Siolistraße und Wismarer Straße aktuell ohne Einschränkungen befahrbar. Dem Parksuchverkehr von Studenten wurde mit Parkverbotsschildern und Parkbarrieren begegnet. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass das Allgemeine Wohngebiet, auch im Vergleich zu benachbarten städtischen Quartieren, nicht übermäßig belastet wird. Da es in der Vergangenheit dennoch zu Beschwerden seitens der Anwohner hinsichtlich des Verkehrsaufkommens kam, wird seitens der Universität in Absprache mit der Stadt aktuell geprüft, ob sich die Situation weiter verbessern lässt. Derzeit befindet sich der Bauantrag für das Studierendenhaus in der Prüfung. Es werden noch Details überarbeitet und konkretisiert. In der Bauberatung wurde und wird regelmäßig die Minimierung möglicher nachbarschaftlicher Konflikte zwischen der Universitätsnutzung und der angrenzenden Wohnnutzung thematisiert. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt die oben genannten Erschließungskonzepte und sieht weitere Maßnahmen zur Reduzierung von nutzungsbedingten Beeinträchtigungen der Nachbarschaft vor. So sind beispielsweise die Veranstaltungsräume vollklimatisiert, sodass der Betrieb mit geschlossenen Fenstern erfolgen kann. Vorgesehen ist außerdem, dass die Flächen der Außengastronomie nur tagsüber genutzt werden. Anhand der vorliegenden Bauvorlagen geht der Magistrat davon aus, dass das Studierendenhaus genehmigt werden kann und die südlich angrenzenden Wohngrundstücke nicht über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Vorstellung exponierter Bauvorhaben in den Ortsbeiräten hält der Magistrat grundsätzlich für sinnvoll. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bauherren solcher Vorhaben vielfach daran interessiert sind, den politischen Gremien ihre Projekte frühzeitig und umfassend vorzustellen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht jedoch weder seitens des Magistrats noch seitens der Bauherrschaft. Ungeachtet dessen wird der Magistrat beim Planer eine baldige Vorstellung des Projekts im Ortsbeirat anregen und fördern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2016OFOF 156/2Neues Studierendenhaus auf dem WestendcampusOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2016OMOM 994Neues Studierendenhaus auf dem WestendcampusDirektanregung
  3. 3. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 499Neues Studierendenhaus auf dem Westendcampus
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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