Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 499
Betreff: Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße Der Anregung wird insoweit entsprochen, als gegebenenfalls erforderliche Baumschutzmaßnahmen geprüft und bei Bedarf in die vertragliche Vereinbarung mit dem Bauherrn aufgenommen werden. Darüber hinaus wird bei der rückwärtigen Erschließung die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten geprüft. Der Bauherr hat mit der vorzunehmenden Ersatzpflanzung und dem zu zahlenden Wertverlust die städtischen Auflagen für die Fällung des Baumes mit der Katasternummer 17 erfüllt, sodass die Pflanzung eines weiteren Baumes nicht verlangt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2013MM 202Ginnheimer Landstraße 23 - 29 hier: BaumfällvorlageMagistratsvortrag
- 25. November 2013OFOF 421/2Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2013OAOA 440Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 01.11.2013, M 202Anregung
- 7. April 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 499Baumfällvorlage zugunsten der GBR Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab