"Ein Taubenhaus für Rödelheim"
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2011, ST 490
Betreff: "Ein Taubenhaus für Rödelheim" Für den Betrieb eines Taubenhauses sind mehrere Voraussetzungen erforderlich : Es muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Der Standort darf nicht frei zugänglich sein und sollte möglichst erhöht liegen. Ideal ist z.B. ein Flachdach auf einem Gebäude. Es müssen die Kosten für den Bau des Taubenhauses durch Sponsoren erbracht werden. Die Kosten liegen je nach Größe, Ausstattung und Standort zwischen 6.000,- bis 10.000,- €. Der Betrieb des Taubenhauses durch organisierte Taubenfreunde muss mit dem Besitzer des Grundstückes/Gebäudes vertraglich geregelt werden. Die Standortfrage ist am Rödelheimer Bahnhof bisher nicht gelöst. Alle vom Ortsbeirat 07 genannten Standortvorschläge sind aus Sicht des Magistrats nicht für ein Taubenhaus geeignet. Ob Sponsoren, in ausreichender finanzieller Höhe, für den Bau eines Taubenhauses zur Verfügung stehen, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Als Betreiber käme nach bisherigem Kenntnisstand nur der Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt eV. in Frage, der durch einen jährlichen Zuschuss finanziell von der Stadt Frankfurt a.M unterstützt wird. Diese Frage ist aber nachrangig, da insbesondere die Standortfrage bisher nicht gelöst ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2010OFOF 785/7Ein Taubenhaus für RödelheimOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 23. Dezember 2010OFOF 793/7.Ein Taubenhaus für Rödelheim.Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 18. Januar 2011OMOM 4913„Ein Taubenhaus für Rödelheim“Direktanregung
- 25. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 490"Ein Taubenhaus für Rödelheim"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab