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Schwanheim: Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer Bahnstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer Bahnstraße abgelehnt, da sich dieser in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone 2 befindet. Die Untere Naturschutzbehörde erlaubt keine Beleuchtungsanlagen in solchen Gebieten, um Flora und Fauna zu schützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der beschriebene Fuß- und Radweg an der Schwanheimer Bahnstraße befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone 2. Laut der Unteren Naturschutzbehörde werden in Landschaftsschutzgebieten der Zonen 1 und 2 zum Schutz von Flora und Fauna keine Beleuchtungsanlagen errichtet.

Generell hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass eine solargesteuerte Beleuchtung gerade in Waldbereichen wegen der mangelnden Sonneneinstrahlung nicht zielführend ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2022OFOF 624/6Schwanheim: Beleuchtung Fuß-/Radweg Schwanheimer BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2022OMOM 3178Schwanheim: Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer BahnstraßeDirektanregung
  3. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 485Schwanheim: Beleuchtung des Fuß- und Radweges auf der Schwanheimer Bahnstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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