Zukunft des Harheimer Bürgerhauses
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anfrage zur Zukunft des Harheimer Bürgerhauses geprüft und sieht sie als erledigt an, basierend auf einer vorherigen Stellungnahme vom 20.10.2023. Dies deutet darauf hin, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162, sieht der Magistrat die Anfrage als erledigt an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 18/14Zukunft des Harheimer BürgerhausesOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 5. Juli 2021VV 96Zukunft des Harheimer BürgerhausesAnfrage
- 29. August 2022STST 1924Zukunft des Harheimer BürgerhausesStellungnahme
- 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 142 WochenSTST 484Zukunft des Harheimer BürgerhausesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab