Ambronenpfad
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482
Betreff: Ambronenpfad Für die Intention der Anregung hat der Magistrat durchaus Verständnis. Entsprechend finden sich an vielen Orten im Stadtgebiet die auch für den Ambronenpfad gewünschten Drängelgitter. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag. Der Ambronenweg ist gegenwärtig als Fußweg (Verkehrszeichen 239 StVO) ausgezeichnet. Nachdem eine besondere Gefahrenlage für Fußgänger durch das Befahren mit Fahrrädern nicht zu erkennen ist, wird der Magistrat den Weg zukünftig mit dem Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh-und Radweg) beschildern. Ähnlich wie zu Fuß Gehende sind auch Radfahrende umwegsensibel, weshalb eine Nutzung des Ambronenweges einen Gewinn für die Nahmobilität im Stadtteil darstellt, zumal eine vertretbare Querung der Königsteiner Straße für Radfahrende aus den Straßen nördlich des Sossenheimer Wegs nur im Zuge eben dieses Sossenheimer Wegs erfolgen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. September 2014OFOF 1125/6AmbronenpfadOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2014OMOM 3522AmbronenpfadDirektanregung
- 20. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 482AmbronenpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab