Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Auswirkungen der hohen Beschaffungskosten für Energie auf Verbraucher und betont die faire Preisgestaltung der Mainova AG. Zudem wird auf die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Entlastung von Haushalten und Industrie hingewiesen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Per Änderungsverordnung vom 3. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) mit Rückwirkung zum 9. August 2022, also zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, aufgehoben. Der Mechanismus der saldierten Preisanpassung nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die damit verbundene Gasbeschaffungsumlage ist dadurch außer Kraft gesetzt.
Der Magistrat teilt mit, dass die anhaltenden hohen Beschaffungskosten für Energieversorger sich zwangsläufig und zunehmend auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Die weitsichtige Beschaffungsstrategie der Mainova AG, mit einer breiten Partnerbasis, erweist sich in dieser Zeit als richtig: Mainova bietet auch in dieser schwierigen Zeit ihren Kundinnen und Kunden eine faire Preisgestaltung an. Letztendlich muss auch Mainova, als Händlerin von Energie, das hohe Preisniveau an den Beschaffungsmärkten an die Kundinnen und Kunden weiterreichen. Hierbei werden Informationen über etwaige Preisanpassungen seitens der Mainova AG konstant und transparent gegenüber Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden offengelegt.
Angesichts der stark steigenden Energiepreise ist es wichtig, Haushalte und Industrie zu entlasten. In diesem Kontext plant die Bundesregierung eine Reihe von weiteren Maßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2022OFOF 272/12Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeOrtsbeiratsantrag · Volt
- 9. September 2022OMOM 2656Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeDirektanregung
- 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 481Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab