Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die kommunalen Versorger Mainova und Süwag zur Transparenz über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme aufzufordern. Dies ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern in Kalbach-Riedberg frühzeitig Informationen über die Preisentwicklung zur Verfügung zu stellen und ihnen zu ermöglichen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die kommunalen Versorger Mainova und Süwag aufzufordern, kurzfristig Auskunft darüber zu erteilen, wann und wie sich die Preise für Gas, Strom und Fernwärme für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Kalbach-Riedberg verändern werden. Welche Anpassungen sind nach Inkraft treten des Energiesicherungsgesetzes (Aufhebung der Preisgarantien/Durchreichen der Einkaufskosten von Gas) ab Oktober vorgesehen? Wie wirken sich die veränderten Marktpreise auf Bestands- und Neuverträge aus? Folgende Aspekte sollen zudem aufgezeigt werden: - Vergleichszeitpunkte Anfang 2022, 2023, 2024; - Preisentwicklung und Prognose von Gas, Strom und Fernwärme; - Anteile des Gases bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme; - fachliche Erläuterung der Komponenten der Preisformeln für die Fernwärme und der prozentualen Zusammensetzung der einzelnen Faktoren; - Erläuterung, welche Bestandteile im "Vorbezugselement" bei der Ermittlung des Arbeitspreises für Fernwärme enthalten sind.
Begründung
Viele Bürger von Kalbach-Riedberg beziehen Gas, Strom und Fernwärme von der Mainova oder der Süwag. Ab Oktober ist es den Versorgern aufgrund des Energiesicherungsgesetzes gestattet, die Einkaufskosten bis zu 90 Prozent durchzureichen (von Gas). Die Versorger könnten gezwungen sein, das Gas zu Tagespreisen an den Börsen zu beschaffen. Die Preise für Gas und Strom haben sich dort in den letzten Monaten vervielfacht. Zusätzlich wird eine Gasumlage erhoben. Abhängig vom Anteil des Gases bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung ist eine Veränderung dieser Preise ebenfalls absehbar. Die Bürgerinnen und Bürger (Privathaushalte, Gewerbe, Landwirtschaftsbetriebe) müssen frühzeitig Transparenz über die geplanten Preisanpassungen der Versorger erhalten, um die Auswirkungen auf ihre individuelle finanzielle Situation prüfen und rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Je nach Einkommenssituation der Haushalte und Betriebe sind weitere Unterstützungen erforderlich. Diese müssen auch von kommunaler Ebene vorangetrieben werden (siehe NR 433 vom 08.07.2022). Der Verunsicherung in der Bevölkerung muss durch eine transparente Kommunikation der Preisentwicklung bzw. Prognose entgegengewirkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2022OFOF 272/12Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeOrtsbeiratsantrag · Volt
- 9. September 2022Sie sind hierOMOM 2656Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeDirektanregung
- 8. März 2024Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 481Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und FernwärmeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50