Spieleinrichtung am Schwanheimer Mainufer
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2011, ST 475
Betreff: Spieleinrichtung am Schwanheimer Mainufer Vorläufige Stellungnahme: Die Anfrage befindet sich noch in der amtsinternen Abstimmung. Der Magistrat wird nach erfolgter Endabstimmung unaufgefordert das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2010OFOF 1680/6Spieleinrichtung am Schwanheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2011VV 1485Spieleinrichtung am Schwanheimer MainuferAnfrage
- 24. März 2011Sie sind hierSTST 475Spieleinrichtung am Schwanheimer MainuferStellungnahme
- 19. September 2011Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1065Spieleinrichtung am Schwanheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab