Erweiterung Römerstadtschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 474
Betreff: Erweiterung Römerstadtschule Zu 1.) Der Baubeginn für den Neubau der Römerstadtschule kann frühestens im Frühjahr 2017 erfolgen, nachdem die gesetzlichen Voruntersuchungen abgeschlossen sind. Es wird von einer Bauzeit von 1 1/2 Jahren ausgegangen. Im Frühjahr 2016 werden die gesetzlichen Voruntersuchungen auf dem neuen Grundstück beginnen. Hierfür wird die Fläche in Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt bodendenkmalpflegerisch untersucht. Dies beinhaltet Grabungen, Sicherungen und Dokumentationen von archäologischen Funden.
Zu 2.) Auf dem neuen Grundstück ist ein Neubau geplant, der die Klassen, bzw. Partnergruppen, die Verwaltung und die Ganztagesbetreuung beinhaltet. Ein Gebäudeteil (IPI-Bau) des bestehenden Schulensembles wird saniert; dort werden die Fachräume untergebracht. Während der Baumaßnahme wird der Schulunterricht im Bestandsgebäude weitergeführt werden, so dass keine Containerauslagerung notwendig ist.
Zu 3.) Im Rahmen des Aktionsplans Schule stehen keine Baumittel für die sofortige Sanierung der Turnhalle zur Verfügung. In den Sommerferien 2016 erfolgt daher eine Sanierung der Turnhalle mit geringem Aufwand durch Mittel der Bauunterhaltung. Geplant wird, in einem 2. Bauabschnitt anstelle der vorhandene Einfeldturnhalle eine neue Zweifeldturnhalle zu bauen. Über die Bereitstellung der hierfür benötigten Mittel ist bei der Aufstellung zukünftiger Haushalte zu entscheiden.
Zu 4.) Das komplette Grundstück fällt der Römerstadtschule zu und ist für die Erweiterung erworben worden. Sobald die Vorplanung fertiggestellt ist, wird der Ortsbeirat über die Maßnahme informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2015OFOF 660/8Erweiterung RömerstadtschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2015VV 1541Erweiterung RömerstadtschuleAnfrage
- 14. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 474Erweiterung RömerstadtschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab