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Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über die Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-Eschbach, das 2005 aus wirtschaftlichen Gründen stillgelegt wurde. Aktuell wird die Möglichkeit einer Nutzung des Grundwassers geprüft, wobei eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein könnte.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt mit, dass es sich bei den Brunnen der stillgelegten Wassergewinnungsanlage um sogenannte artesische "Brunnen" handelt. Es ist ein gespannter Grundwasserleiter für die Gewinnung erbohrt worden, aus dem, je nach hydrologischer Situation, unterschiedliche Mengen an Grundwasser auf natürlichem Wege austreten. Die Anlage wurde im Jahr 2005 aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb genommen, da erhebliche Investitionen für einen weiteren Betrieb notwendig gewesen wären. Im Zuge der Außerbetriebnahme wurde auch die Erneuerung des Wasserrechts nicht weiter betrieben.

Aktuell wird durch Hessenwasser am Standort Nieder-Eschbach geprüft, welche Nutzung des heutigen Dargebotes möglich wären. Unbenommen hiervon muss gegebenenfalls eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. Die Kosten für eine eventuelle Wieder-Inbetriebnahme der Anlage können derzeit noch nicht beziffert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2022OFOF 178/15Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Oktober 2022OMOM 2849Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-EschbachDirektanregung
  3. 13. Januar 2023STST 101Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-EschbachStellungnahme
  4. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 471Reaktivierung des Wasserwerkes Nieder-Eschbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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