Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des Glauburgbunkers
Zusammenfassung
Der Magistrat nimmt Stellung zu den vom Ortsbeirat angesprochenen Punkten, die nicht Teil der aktuellen Bauvoranfrage sind. Es wird jedoch betont, dass zukünftige Aspekte wie Vorgarten und Tiefgaragenzugänge im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die vom Ortsbeirat angesprochenen Punkte sind nicht Gegenstand der aktuell anhängigen Bauvoranfrage. Der Magistrat wird jedoch die Themen Vorgarten, Zu- und Abfahrt der Tiefgarage sowie die Zulässigkeit einer zweigeschossigen Tiefgarage unter Berücksichtigung umweltrechtlicher Aspekte im Rahmen eines etwaigen späteren Bauantragsverfahrens im Blick behalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2019OFOF 711/3Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des GlauburgbunkersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. September 2019OMOM 5196Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des GlauburgbunkersDirektanregung
- 17. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 46Abstandsflächen und Sicherungsmaßnahmen bei Neubau eines Wohnhauses statt des GlauburgbunkersStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab