Bodenbeleuchtung für die neue Brücke über den Mühlbach einplanen
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 458
Betreff: Bodenbeleuchtung für die neue Brücke über den Mühlbach einplanen Aus Gründen des Landschaftsschutzes und des Artenschutzes wird eine Beleuchtung abgelehnt, da der Brentanopark im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone II liegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2012OFOF 208/7Bodenbeleuchtung für die neue Brücke über den Mühlbach einplanenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2012OMOM 1636Bodenbeleuchtung für die neue Brücke über den Mühlbach einplanenDirektanregung
- 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 458Bodenbeleuchtung für die neue Brücke über den Mühlbach einplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab