Love Family Park Festival
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Genehmigung für das Love Family Park Festival erteilt, das am 03. und 04. August 2024 stattfinden soll. Die Veranstaltung wird unter Auflagen durchgeführt, um Umweltschutz und Sicherheit zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass die Veranstaltung friedlich verläuft und keine Beschwerden auftreten.
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Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rebstockpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Der Rebstockpark liegt im Landschaftsschutzgebiet. Veranstaltungen dürfen daher nur mit einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung stattfinden. Nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen, in denen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, der Nachbarschaft sowie der Erholungssuchenden erörtert wurden, hat das Umweltamt -Untere Naturschutzbehörde-, die Genehmigung am 10.07.2023 unter Auflagen erteilt.
Mit den Auflagen sollte sichergestellt werden, dass
- der ökologisch wertvollere Bereich um den Weiher nicht als Veranstaltungsgelände genutzt wird und damit für die Bevölkerung zugänglich bleibt,
- der Boden im Allgemeinen und speziell im Bereich von Baumwurzeln vor Verdichtung geschützt wird,
- Bäume und Sträucher nicht beschädigt werden und
- zum Schutz der Tierwelt die Beleuchtung so weit wie möglich reduziert wird.
Die umfangreichen Auflagen wurden eingehalten. Der unteren Naturschutzbehörde liegen keine Beschwerden vor.
Der Rebstockpark unterliegt der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main. Die Genehmigung zur Nutzung der Fläche wurde ebenfalls unter Auflagen erteilt, die Fläche und darauf befindlichen Pflanzen schützen. Hierbei wurde dem Veranstalter die Vorgabe gegeben, ein Landschaftsarchitektur-Unternehmen zu seinen Lasten zu beauftragen, das die Einhaltung der Auflagen des Grünflächenamtes überwacht und im Austausch mit dem Amt evtl. Schäden reguliert. Schäden entstanden bei Aufbau lediglich an einem Absperrbügel und an einem Randstein der Gehwegbefestigung.
Zu 2.:
Die An- und Abreise erfolgte im Schwerpunkt mit der Straßenbahn und den S-Bahn-Linien über die Stationen Messe und Westbahnhof. Die Laufwege waren vom Veranstalter beschildert. Bei der städtischen Verkehrspolizei sind keine Beschwerden eingegangen. Die Landespolizei dokumentiert, dass das Gelände bis 23 Uhr ohne besondere Vorkommnisse geräumt war.
Zu 3.:
Die Veranstaltung fand am 22.07.2023 statt und wurde durch die Stadtpolizei, Dienstgruppe Immissionsschutz, über mehrere Stunden überwacht. Dabei wurde an unterschiedlichen Stellen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten gemessen. Zu keinem Zeitpunkt wurden Lärmüberschreitungen festgestellt.
Zu 4.:
Es sind drei Lärmbeschwerden von Anwohner:innen bei der Stadtpolizei eingegangen. Lärmüberschreitungen konnten auch in diesen Fällen nicht festgestellt werden. Darüber hinaus wurde eine Verkehrsbehinderung gemeldet.
Zu 5.:
Die Veranstaltung und die Kommunikation mit dem Veranstalter verlief vorbildlich.
Zu 6.:
Hierzu hat der Magistrat eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main angefordert, die dokumentiert, dass insgesamt 37 Strafanzeigen aufgenommen wurden. Diese Vorfälle standen überwiegend in Zusammenhang mit dem Konsum oder Besitz/Handel von Betäubungsmitteln oder dem Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Betäubungsmitteln bzw. Alkohol. Es kam zu 29 Festnahmen durch die Polizei, sowie einzelnen Gewaltdelikten. In Folge zweier Widerstandshandlungen wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt.
Die Veranstaltung wird von der Landespolizei mit Ausnahme der vorgenannten, strafrechtlich relevanten Ereignisse als friedlich bilanziert.
Zu 7.:
Das Gelände wurde vom Veranstalter gereinigt übergeben. Es gab keine Beanstandungen von Seiten des Magistrats.
Kommende Festivals / Events am Rebstockpark:
Es werden 2024 die bereits in der Vergangenheit jährlich wiederkehrenden Festivals bis max. 5.000 teilnehmenden Personen stattfinden, soweit sie wieder beantragt werden.
Aus dem Bereich der Versammlung/Demonstration findet das Newroz-Fest am 23. März 2024 wieder im Rebstock-Gelände statt.
Für den Love-Family-Park hat der Veranstalter für 2024 dieses Festival für den 03. und 04. August beantragt. Die Zahl der Teilnehmenden beträgt wie 2023 10.000 Personen pro Tag und wurde für 2024 für zwei Veranstaltungstage beantragt, um die Teilnehmenden-Zahl nicht erhöhen zu müssen.
Ebenso wurde das Kurdische Kulturfestival, welches 2023 das erste Mal stattfand, erneut für ca. 20.000 Teilnehmende beantragt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2023OFOF 732/2Love Familiy Park FestivalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023OMOM 4710Love Family Park FestivalDirektanregung
- 23. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 455Love Family Park FestivalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab