Barrierefreiheit der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und an der ehemaligen Batschkapp?
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 455
Betreff: Barrierefreiheit der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und an der ehemaligen Batschkapp? Die Realisierung der beiden Brückenbauwerke erfolgt über die DB Netz AG auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses. Eine Barrierefreiheit ist weder von der DB Netz AG noch vom Magistrat vorgesehen. Es werden hierzu auch keine Planungen vorgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2017MM 204S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1)Magistratsvortrag
- 9. November 2017OFOF 380/9Barrierefreiheit der Fußgängerbrücken „Am Grünen Graben“ und an der ehemaligen Batschkapp?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Dezember 2017VV 711Barrierefreiheit der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und an der ehemaligen Batschkapp?Anfrage
- 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 455Barrierefreiheit der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und an der ehemaligen Batschkapp?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab