Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 455
Betreff: Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachten Eine konsequente Überwachung des LKW- Durchfahrtsverbots wäre nur durch eine permanente Kontrolle der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit möglich. Dies ist leider personell nicht zu realisieren. Um gleichwohl der Intention der Anregung zu entsprechen, wird der Magistrat zunächst eine Verkehrserhebung durchführen, um zu belastbaren Ergebnissen hinsichtlich der Menge des LKW Verkehrs und dem davon ausgehenden Lärm zu gelangen. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat sodann prüfen, welche Möglichkeiten einer Abhilfe bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2011OFOF 86/3Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrverbot für Lkw beachtenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 1. Dezember 2011OMOM 693Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachtenDirektanregung
- 23. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 455Lärmbelästigung in der unteren Comeniusstraße - Durchfahrtverbot für Lkw beachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab