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Konsequenzen aus Lärmmessungen im Erich-Ollenhauer-Ring

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2009, ST 453

Betreff:

Konsequenzen aus Lärmmessungen im Erich-Ollenhauer-Ring

Bei den im Juni 2008 vorgenommenen Lärmmessungen an zwei Stellen im Erich-Ollenhau-er-Ring handelte es sich um Schallpegelmessungen in einer Höhe von 1,25 m über Geländeniveau. Das heißt es wurden die von diesem Bereich ausgehenden Schallbelastungen (Emissionen) des Straßenverkehrs an genau dieser Stelle dargestellt.

Immissionen sind demgegenüber die Schallbelastungen, die in einem Bereich, z.B. in einem Wohngebiet, ankommen. Auf dem Weg von dem Emissionsort (hier das Auto auf der Straße) zum Immissionsort (z.B. eine Wohnung im benachbarten Wohngebiet) verändert bzw. reduziert sich der Schallpegel. Bei Messungen und Berechnungen von Immissionen fließen deshalb immer auch weitere Faktoren, wie beispielsweise Entfernung, Reflektionen und Höhe mit ein.

Im Bereich des Erich-Ollenhauer-Rings ist das Gelände durch Böschungen, erhöhte Bebauung und Einschnitte sehr heterogen, weshalb die vorgenommenen Emissionsmessungen nicht direkt mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) die für Wohngebiete und Dorf-, Kern- und Mischgebiete gelten, abgeglichen werden können. Diese Werte dienen hier nur der Orientierung.

Der Bereich um das Nordwestzentrum, nicht aber der Erich-Ollenhauer-Ring, wurde im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Landes Hessen als ein Hot Spot erkannt und es wird derzeit versucht, lärmmindernde Maßnahmen für diesen Bereich zu entwickeln.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen des Ortsbeirates wie folgt:

Frage 1:

Ob eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV in der Bebauung vorliegt, kann auf Grundlage der Emissions-Messungen vom Sommer 2008 nicht eindeutig geklärt werden.

Die vorliegenden Berechnungen der Lärmkartierung des Landes Hessen geben Hinweise auf eine erhöhte Lärmbelastung in 4 m Höhe über Geländeoberkante. Allerdings kann auch hier nicht entnommen werden, ob die Immissionsgrenzwerte in der Bebauung tatsächlich überschritten sind.

Um eindeutige Ergebnisse zu erhalten, ist zusätzlich eine vertikale Betrachtung der Schallimmissionen in den Wohngebieten vorzunehmen, z.B. nach den vorhandenen Stockwerken der Wohnbebauung.

Frage 2:

Der Erich-Ollenhauer-Ring wurde vor vier Jahren saniert, bzw. ausgebaut. Er nimmt den Einkaufsverkehr von und zum Nordwestzentrum auf und ist damit stark durch Ziel- und Quellverkehr frequentiert. Mögliche lärmmindernde Maßnahmen sind grundsätzlich die Aufbringung eines lärmabsorbierenden Fahrbahnbelages bei der nächsten Fahrbahnsanierung sowie die Verbesserung des passiven Schallschutzes in den betroffenen Wohnbereichen. Diese Maßnahmen sind jedoch nur auf freiwilliger Basis umsetzbar, da die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) nur beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung einer Straße Anwendung finden und ein Rechtsanspruch nicht besteht.

Inwiefern durch eine Geschwindigkeitsreduzierung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Erfordernisse eine Lärmminderung erreicht werden kann, wird derzeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Zusammenarbeit mit dem Magistrat geprüft.

Frage 3:

Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) dient dazu, bei Neubau oder wenn bestehende öffentliche Straßen eine wesentliche Änderung erfahren, Menschen vor Lärmbelastungen durch diese Verkehrswege zu schützen. Eine Änderung ist z.B. dann wesentlich, wenn eine bestehende Straße um einen Fahrstreifen erweitert wird oder wenn durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel, der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgeht, durch diese Änderung um mindestens 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.

Die Beurteilungspegel nach 16. BImSchV sind Mittelungspegel, die eine durchschnittliche Belastung darstellen. Einzelne hohe Schallpegel können den Beurteilungspegel daher deutlich überschreiten. Es werden Beurteilungspegel für den Tag (6:00 -22.00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 6:00 Uhr) ermittelt.

Die vorliegenden Emissions-Messungen aus dem Jahr 2008 erfüllen allerdings nicht diese Vorgaben, sondern stellen beispielhaft eine Momentaufnahme dar. Es liegen Messungen für die Zeitintervalle zwischen 7:30 bis 9:00 Uhr und 15:30 bis 16:30 Uhr vor, den Zeiten einer angenommenen höheren Belastung. Die Beurteilungspegel nach der 16. BImSchV für den Tag und für die Nacht werden daher deutlich niedriger liegen, als die vorliegenden gemessenen Emissionswerte.

Frage 4:

Bepflanzungen haben in der Regel keine messbare lärmmindernde Wirkung, bieten aber einen Sichtschutz. Eine kleinräumige Lärmschutzwand im Bereich des Spielplatzes kann für Abhilfe sorgen.

Frage 5:

Sofern das schalltechnische Gutachten an der Rosa-Luxemburg-Straße eine Lärmsanierung nach sich ziehen wird, wird dies auch zu einer Verringerung des Lärms im Bereich des Erich-Ollenhauer-Rings beitragen. Die Einbeziehung des Erich-Ollenhauer-Rings in das schalltechnische Gutachten an der Rosa-Luxemburg-Straße ist nicht geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2009OFOF 373/8Konsequenzen aus Lärmmessungen im Erich-Ollenhauer-RingOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 22. Januar 2009VV 860Konsequenzen aus Lärmmessungen im Erich-Ollenhauer-RingAnfrage
  3. 3. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 453Konsequenzen aus Lärmmessungen im Erich-Ollenhauer-Ring
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

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