Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 447
Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen An der genannten Stelle ist durch die beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot der Einfahrt" die Einbahnstraße gut sichtbar beschildert. Es handelt sich bei den dargestellten Verstößen um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, dem aus Sicht des Magistrats mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegenzuwirken ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Dezember 2015OFOF 1571/6Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Januar 2016OMOM 4913Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machenDirektanregung
- 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 447Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab