Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger Platz
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 446
Betreff: Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger Platz Die Prüfungen seitens des Magistrats zur vorgeschalteten Straßenbahn haben ergeben, dass eine Änderung der ÖPNV-Situation nicht möglich ist. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein sogenannter Vorlauf für die Straßenbahn würde die Leistungsfähigkeit für den Verkehr aus der Koselstraße und aus der Bornheimer Landstraße weiter eingrenzen. Die Freigabezeit für zu Fuß Gehende müsste minimiert werden. Diese Maßnahme widerspricht der gültigen Zielsetzung, eine möglichst lange Grünzeit beziehungsweise akustische Freigabezeit bei den beiden signalisierten Fußgängerüberwegen über die Friedberger Landstraße zu gewähren. Eine signaltechnische Änderung hätte auch negative Auswirkungen auf die Grüne Welle in der Friedberger Anlage. Weitere Beeinträchtigungen für KFZ-Führende wären die Folge.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2017OFOF 234/3Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger PlatzOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Mai 2017VV 462Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger PlatzAnfrage
- 8. September 2017STST 1769Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger PlatzStellungnahme
- 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 446Ampelschaltung Friedberger Landstraße/Friedberger PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab