Heinrich-Schleich-Haus
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2009, ST 446
Betreff:
Heinrich-Schleich-Haus
zu 1) Nach dem SGB XI vom 01.01.1995 und der Novellierung vom 01.07.2008 sowie dem Pflegeversicherungsgesetz vom 26.05.1996 hat die Kommune keine Planungshoheit, unabhängig von kommunalen planungsrechtlichen Regelungen. Ein transparenter Markt von Anbietern ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht und durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt. Das unternehmerische Risiko liegt beim Betreiber.
Soweit öffentliche Mittel einfließen wie bei der Landesförderung, gilt die von dort festgesetzte Bedarfsregel: 25 Plätze pro 1.000 Einwohner, die über 65 Jahre alt sind.
zu 2) Bereits seit 2003 übernimmt die Stadt Frankfurt am Main nicht mehr die Tilgung der zinslosen Darlehen, die im Rahmen der Landesförderung von Altenpflegeheimneubauten oder –sanierungen bewilligt werden. Gründe: die Notwendigkeit von Einsparungen im Haushalt, das Überangebot an Pflegeplätzen in Frankfurt.
zu 3) Das Land hatte sich zwischenzeitlich neu positioniert und die beiden Alternativen Neubau oder Brandschutz als Fördermöglichkeit eingeräumt. Die Stiftung Heinrich-Schleich-Haus hat sich für den Neubau am gleichen Standort entschieden.
zu 4) siehe Antwort zu 1)
zu 5) erledigt
zu 6) siehe Antworten zu 3) und 1)
zu 7) Über eine öffentliche Förderung von Altenpflegeheimneubauten oder –sanierungen und über die Höhe der Förderung entscheidet ausschließlich das Land.
Im Februar 2009 hat der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe den Betrieb incl. Personal übernommen. Geplant ist ein Neubau, gefördert mit Landesmitteln. Über die Absichten des zweiten Investors ist hier aktuell nichts bekannt. Die Stiftung Heinrich-Schleich-Haus befasst sich zukünftig mit der Förderung des Altenpflegeheims.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2008OFOF 234/11Heinrich-Schleich-HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2008VV 678Heinrich-Schleich-HausAnfrage
- 26. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 446Heinrich-Schleich-HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab