Heinrich-Schleich-Haus
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) Im Rahmen der Berichterstattung über die Ablehnung der Übernahme von Darlehenstilgung der Landesförderung für das Heinrich-Schleich-Haus in Frankfurt Fechenheim durch die Stadt Frankfurt, wurde ein Investor genannt, der eine neue Altenpflegeeinrichtung bauen will. Diese soll für 160 Bewohner gebaut werden. Wie kann dieses Vorhaben begrüßt werden, wenn gleichzeitig seitens des Sozialdezernats der Heinrich-Schleich-Stiftung attestiert wird, ihre Einrichtung mit einer zu hohen Bewohnerzahl (nach dem Umbau 135) betreiben zu wollen? 2) Durch die Vertretung der Stadt in der Heinrich-Schleich-Stifung, u. a. Sozialamtsleiter Hr. Staymann, musste die Lage des Heinrich-Schleich-Hauses, der notwendige Umbau und die erwarteten Förderungen durch Land und Kommune hinreichend bekannt sein. Warum erfolgte eine negative Entscheidung über eine Tilgungsübernahme der Stadt erst kurz vor der geplanten Umbaumaßnahme? 3) Laut Aussage der Heinrich-Schleich-Stiftung wurde seitens des Landes auch der Neubau dieser Einrichtung geprüft. Das Land entschied sich nach eingehender Prüfung jedoch die Sanierung zu fördern. Auf Grund welcher Erkenntnisse kommt das Sozialdezernat hier zu einem anderen Ergebnis? 4) Als Standort einer neuen Altenpflegeeinrichtung – zu errichten durch einen unbekannten Investor – wird das Kleedreieck / Willmannstraße genannt. Hält der Magistrat diesen Standort im Zentrum Fechenheims, mit dem größten Verkehrsaufkommen innerhalb des Stadtteils, ohne direkt zugängliche Freiflächen, für sinnvoll? 5) Was wird im Falle eines Neubaus an einem anderen Standort mit dem alten Pflegeheimgebäude? Wer wird für Sanierung, Abriss oder Neunutzung die Kosten übernehmen? 6) Ist es richtig, dass ein privater Investor auf alle Fälle am o.g. Standort eine neue, gegebenenfalls zusätzliche Altenpflegeeinrichtung errichten will? 7) In welchem Rahmen bewegen sich die öffentlichen Mittel im Falle eines Neubaus durch einen neuen Investor an einem anderen Standort?
Inhalt
Antrag vom 20.05.2008, OF 234/11
Betreff:
Heinrich-Schleich-Haus
Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1) Im Rahmen der Berichterstattung über die Ablehnung der Übernahme von Darlehenstilgung der Landesförderung für das Heinrich-Schleich-Haus in Frankfurt Fechenheim durch die Stadt Frankfurt, wurde ein Investor genannt, der eine neue Altenpflegeeinrichtung bauen will. Diese soll für 160 Bewohner gebaut werden.
Wie kann dieses Vorhaben begrüßt werden, wenn gleichzeitig seitens des Sozialdezernats der Heinrich-Schleich-Stiftung attestiert wird, ihre Einrichtung mit einer zu hohen Bewohnerzahl (nach dem Umbau 135) betreiben zu wollen?
2) Durch die Vertretung der Stadt in der Heinrich-Schleich-Stifung, u. a. Sozialamtsleiter Hr. Staymann, musste die Lage des Heinrich-Schleich-Hauses, der notwendige Umbau und die erwarteten Förderungen durch Land und Kommune hinreichend bekannt sein. Warum erfolgte eine negative Entscheidung über eine Tilgungsübernahme der Stadt erst kurz vor der geplanten Umbaumaßnahme?
3) Laut Aussage der Heinrich-Schleich-Stiftung wurde seitens des Landes auch der Neubau dieser Einrichtung geprüft. Das Land entschied sich nach eingehender Prüfung jedoch die Sanierung zu fördern. Auf Grund welcher Erkenntnisse kommt das Sozialdezernat hier zu einem anderen Ergebnis?
4) Als Standort einer neuen Altenpflegeeinrichtung – zu errichten durch einen unbekannten Investor – wird das Kleedreieck / Willmannstraße genannt. Hält der Magistrat diesen Standort im Zentrum Fechenheims, mit dem größten Verkehrsaufkommen innerhalb des Stadtteils, ohne direkt zugängliche Freiflächen, für sinnvoll?
5) Was wird im Falle eines Neubaus an einem anderen Standort mit dem alten Pflegeheimgebäude? Wer wird für Sanierung, Abriss oder Neunutzung die Kosten übernehmen?
6) Ist es richtig, dass ein privater Investor auf alle Fälle am o.g. Standort eine neue, gegebenenfalls zusätzliche Altenpflegeeinrichtung errichten will?
7) In welchem Rahmen bewegen sich die öffentlichen Mittel im Falle eines Neubaus durch einen neuen Investor an einem anderen Standort?
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2008Sie sind hierOFOF 234/11Heinrich-Schleich-HausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2008VV 678Heinrich-Schleich-HausAnfrage
- 26. März 2009Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 446Heinrich-Schleich-HausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme