Bezirkssportanlage Harheim; Sanierung der sanitären Anlagen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.03.2012, ST 444
Betreff: Bezirkssportanlage Harheim; Sanierung der sanitären Anlagen Das Umkleide- und Funktionsgebäude der Sportanlage Harheim wurde Anfang der 80er Jahre erbaut. Alle seit dieser Zeit erforderlichen Reparaturen und Teilsanierungen wurden aus Mitteln der Bauunterhaltung finanziert. Eine Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereichs des Umkleide- und Funktionsgebäudes kommt gemäß einer Kostenschätzung des für den Hochbau zuständigen Fachamtes auf rund 180.000€ (netto). Diese Mittel stehen aktuell nicht zur Verfügung und müssten in ein kommendes Sanierungsprogramm aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2011OFOF 48/14Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären AnlagenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2012OMOM 747Bezirkssportanlage in Harheim hier: Sanierung der sanitären AnlagenDirektanregung
- 19. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 444Bezirkssportanlage Harheim; Sanierung der sanitären AnlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab