Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Müllabfuhr und der Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363. Es wird festgestellt, dass der Müllplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt und die Verlegung nur durch den Eigentümer in Abstimmung mit der FES GmbH erfolgen kann. Zudem wird die Überwachung der Bischofsheimer Straße durch die Verkehrspolizei angekündigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Müllplatz befindet sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Die Verlegung des Müllplatzes kann nur durch den Eigentümer in Abstimmung mit der FES GmbH Standplatzberatung erfolgen. Dessen ungeachtet wird die Städtische Verkehrspolizei die Bischofsheimer Straße kurzzeitig verstärkt überwachen. Eine Feuerwehrzufahrt im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt dort jedoch nicht vor, da gemäß § 12 Absatz 1 Nr. 5 StVO nur das Parken vor und in amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten verboten ist und das dort angebrachte Schild nicht über eine entsprechende Siegelung durch die Branddirektion verfügt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2019OFOF 1130/1Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2019OMOM 5464Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantierenDirektanregung
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 443Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab