Neuplanung der Verkehrsführung am Oberen Kalbacher Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 434
Betreff: Neuplanung der Verkehrsführung am Oberen Kalbacher Weg Der Magistrat hat die Situation am Oberen Kalbacher Weg geprüft. Bis ca. 40m vor dem Bahnübergang gilt die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h die anschließend auf die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h reduziert ist. Das Unfallgeschehen ist unauffällig. Daher ist der Zustand grundsätzlich als verkehrssicher zu betrachten. Eine Umplanung der Verkehrsführung wird aus diesem Grund als nicht notwendig erachtet. Der Bahnübergang entspricht dem Stand der Technik. Die Stadtbahnstation Kalbach wird von den Linien U2 (Bad Homburg) und U9 (Nieder-Eschbach) angefahren. Dadurch ergibt sich die Auslastung der Strecke und somit auch des Bahnübergangs. Optimierungspotenziale hinsichtlich der Umlaufzeiten des Bahnübergangs sind damit nicht vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2016OFOF 186/10Neuplanung der Verkehrsführung am Oberen Kalbacher WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2016OMOM 954Neuplanung der Verkehrsführung am Oberen Kalbacher WegDirektanregung
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 434Neuplanung der Verkehrsführung am Oberen Kalbacher WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab