Notfallschilder für Ruhebänke
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Anbringung von Notfallschildern an Ruhebänken. Der Magistrat argumentiert, dass die bestehende Technologie des Advanced Mobile Location (AML) bereits eine effektive Lokalisierung in Notfällen ermöglicht und die Anbringung von Schildern daher nicht notwendig ist.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Zuständigkeit des Grünflächenamtes obliegen das Aufstellen und die Unterhaltung von Ruhebänken im Stadtgebiet. In diesen Bereich fällt auch das Anbringen von Schildern (z. B. Hinweise auf Verhaltensweisen, Spendern oder Gedenktafeln). Jedoch handelt es sich bei dieser Anfrage um die Erstellung und Organisation eines Rettungssystems mittels "Notfallschildern" zur besseren Lokalisierung von Personen in medizinischen Notlagen. Solche sogenannten Rettungspunkte gibt es schon seit längeren Jahren in Waldgebieten zur Hilfeleistung bei Forst- oder Freizeitunfällen.
Im Falle eines Hilfeersuchens durch Spaziergänger und Radfahrer erfolgt der Notruf in fast allen Fällen heute per Mobiltelefon. In den Fällen, in denen konkrete Adress- oder sonstige unverwechselbare Bezugspunkte fehlen, den eigenen Standort bzw. die Einsatzstelle genau zu lokalisieren, wird von der Zentralen Leitstelle der Lokalisierungsdienst Advanced Mobile Location (AML) genutzt. Hierbei werden die Ortungsdienste des Mobiltelefons automatisch beim Wählen des Notrufs 112 aktiviert und von der Zentralen Leitstelle ausgewertet. Dem Leitstellendisponenten wird der Standort der meldenden Person auf einer Karte angezeigt. Dieser kann dadurch den Standort der Person bzw. die Einsatzstelle genau lokalisieren, das nächste geeignete Rettungsmittel alarmieren und dieses mit entsprechenden Anfahrtshinweisen versorgen. In größeren Grünanlagen und am Mainufer wurden hierzu bereits einsatztaktische Festlegungen zu optimalen Anfahrtswegen getroffen und im Einsatzleitsystem hinterlegt.
Die Branddirektion hält die Anbringung von Notfallschildern an Ruhebänken daher für obsolet. Das verfolgte Schutzziel wird schon heute durch das bewährte System AML erreicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2021OFOF 258/6Notfallschilder für RuhebänkeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021OMOM 1106Notfallschilder für RuhebänkeDirektanregung
- 18. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 433Notfallschilder für RuhebänkeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab