Herstellung der Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg"
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 433
Betreff: Herstellung der Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg" Beide Positionen der Bushaltestelle "Uni Campus Riedberg" sind Bestandteil des Ausbauprogramms zum barrierefreien Ausbau der Frankfurter Bushaltestellen, für das bis Mai 2017 beim Land Hessen der Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gestellt wird bzw. gestellt werden muss. Der barrierefreie Ausbau ist für das Jahr 2019 geplant. Die Anregung des Ortsbeirats 12 vom 10.07.2015, OM 4378 zur Haltestelle "Uni Campus Riedberg" ist in den Planungen berücksichtigt. Mit Schreiben vom 24.01.2017 wurden die Ortsbeiräte über das künftige Verfahren im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 726, informiert. Darin wurde dargelegt, dass eine vollumfängliche Beteiligung der Ortsbeiräte im Rahmen der so genannten Vorplanung bei den Maßnahmen, für die bereits im Mai 2017 beim Land Hessen der Antrag auf GVFG-Fördermittel gestellt werden muss, nicht mehr möglich ist. Es ist vorgesehen, dass den Ortsbeiräten die Planungen elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Sollte es noch Änderungswünsche geben, können diese eventuell im Rahmen der Entwurfsplanung berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2016OFOF 113/12Herstellung der Bushaltestellen „Uni Campus Riedberg“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Dezember 2016OMOM 1065Herstellung der Bushaltestellen „Uni Campus Riedberg“Direktanregung
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 433Herstellung der Bushaltestellen "Uni Campus Riedberg"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab